Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen der Tonhalle Wien (im Folgenden “Tonhalle”).
Die AGBs sind auf der Website abrufbar und können per Mail angefordert werden. “Kund:innen” sind jene Personen, die eine der Dienstleistungen der Tonhalle in Anspruch nehmen. Diese umfassen: Selbständige Nutzung, Brennservice, Kurse, Verkauf von Keramiken und keramischen Massen.
Die AGBs treten in Kraft, sobald die Werkstatt betreten wird. Dies gilt für den Brennservice, die selbstständige Nutzung und den Kauf von Keramiken und keramischen Massen. Bei einer Kursbuchung über die Website gelten die AGBs mit der abgeschlossenen Buchung eines Kurses. Für Minderjährige und unmündige Personen gelten die AGBs ebenso wie für Erwachsene.
Die Tonhalle behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen. Diese werden in der Werkstatt ausgehängt. Die weitere Nutzung nach Änderung der AGBs gilt als Zustimmung zu den neuen AGBs. Die aktuelle Version der AGBs kann jederzeit auf der Website der Tonhalle abgerufen werden.
Die aktuellen Preise zum Leistungsumfang der Tonhalle sind auf der Website abrufbar.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den Kursbeschreibungen auf der Website. Die Tonhalle ist bemüht, qualitativ hochwertige und informative Kurse anzubieten. Es besteht jedoch seitens der Kursteilnehmenden keinerlei Anspruch auf spezielle Inhalte, die Qualität der entstandenen Werke oder einen Lernerfolg.
Das Reinigen der Arbeitsplätze ist Teil der Kurszeit und muss durch die Kursteilnehmenden erfolgen.
Kursleitende können sich jederzeit vertreten lassen, es kann also sein, dass einzelne Einheiten oder ganze Kurse von anderen als den angekündigten Personen unterrichtet werden.
Sollten Kurseinheiten wegen der Tonhalle ausfallen, steht den Teilnehmenden ein Ausweichtermin zur Verfügung, der durch die Kursleitung organisiert wird oder es wird der aliquote Teil der Kursgebühr zurückerstattet.
Die Teilnahme an den Kursen ist erst ab einem Alter von 13 Jahren möglich.
Die Tonhalle strebt an, 14 Tage nach Ende eines Kurses die hergestellten Stücke abholbereit gebrannt zu haben. Dies ist jedoch keine Garantie, es kann auch länger dauern. Nachdem Werke fertig gebrannt sind, werden sie vier Wochen aufbewahrt. Danach gehen die Stücke in den Besitz der Tonhalle über.
Wir behalten uns das Recht vor, Stücke, die während der Kurse entstanden sind, für unsere Marketing-Zwecke zu nutzen.
Es ist nicht erlaubt, Kursinhalte aufzunehmen und zu veröffentlichen oder zu reproduzieren.
Die Bezahlung des Kurses erfolgt bei der Buchung. Ausnahmen müssen besprochen werden und es besteht kein Anspruch auf eine Sonderregelung.
Die selbständige Nutzung der Werkstatt ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Wer zu einem Zeitpunkt kommt, zu dem alle Arbeitsplätze besetzt sind, hat keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz (first come, first serve). Das gilt auch für Besitzer:innen eines Monatspasses oder Zehner-Passes. Zur Verfügung stehen neun Drehscheiben, maximal vier Parteien an den Tischen für Aufbautechnik und Gießen, zwei Personen im Gipsraum, maximal vier Personen im Glasur-Bereich und bis zu sechs Personen, wenn ein Tisch hinzugezogen werden kann aus dem Aufbaubereich.
Während der selbstständigen Nutzung der Werkstatt darf kein Anspruch auf eine Einführung in keramische Techniken oder Geräte geltend gemacht werden. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten, Techniken oder Hilfestellung beschränkt sich auf die Kurse.
Monatspass: Wird der Monatspass am fünften Tag eines Monats ausgestellt, so gilt er bis zum fünften Tag des Folgemonats. Der Monatspass ist nur für eine Person gültig und kann nicht übertragen werden.
Zehner-Pass: Dieser Pass ist übertragbar und hat kein Ablaufdatum.
Nutzungs-Pässe müssen beim Erwerb des Passes bezahlt werden. Sollte es der nutzenden Person nicht möglich sein, den Pass genügend zu nutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Es besteht kein Anspruch auf einen permanenten Lagerplatz. Folgende Regale stehen jedoch während des Arbeitsablaufes zur Verfügung:
Trockenregal: Beschriftung mit Name und Datum: Aufbewahrung zwei Wochen
Brennregal: Wird nach zwei Wochen spätestens gebrannt
Abholregal: Aufbewahrung vier Wochen nach Ausräumen des Ofens
Glasurregal: Beschriftung mit Name und Datum: max. vier Wochen
Ton-Schrank: Beschriftung mit Name und Datum: max. vier Wochen
Kinder ab 13 Jahren dürfen selbstständig zur Nutzung der Tonhalle kommen, jüngere Kinder müssen im Betreuungsverhältnis 1:1 von erwachsenen Personen begleitet werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung mit Kindern abzubrechen, sollte deren Anwesenheit die Arbeitsatmosphäre für andere selbstständige Nutzende beeinträchtigen.
Die Nutzungsgebühr wird zum Ende der Nutzungszeit behoben.
Die Bedienung, Befüllung und das Ausräumen der Öfen erfolgt ausschließlich durch Personal der Tonhalle.
Die Tonhalle strebt an, 14 Tage nach Abgabe der Stücke alles abholbereit gebrannt zu haben. Dies ist keine Garantie. Nachdem die Arbeiten fertig gebrannt sind, werden sie weitere vier Wochen aufbewahrt. Danach gehen die Stücke in den Besitz der Tonhalle über.
Die Tonhalle kann Stücke auch zurückweisen und nicht brennen. Mögliche Gründe dafür sind die Gefährdung der Öfen, anderer Stücke oder die Auslastung der Kapazitäten (zu großes Projekt, zu viele kleine Teile).
Die Tonhalle brennt regelmäßig folgende Temperaturen:
980°C: Stücke müssen signiert sein
1040°C: Stücke müssen signiert sein, auf der Außenseite keine überlagernden Glasuren, genügend Abstand zur Stellfläche, Stücke müssen zuvor rohgebrannt worden sein.
1235°C: Stücke müssen signiert sein, auf der Außenseite keine überlagernden Glasuren, genügend Abstand zur Stellfläche, Stücke müssen zuvor roh gebrannt worden sein. Vorlegen der Information zu Ton und Glasur. Selbst gesammelter Ton muss bei uns in der Werkstatt zuerst probegebrannt werden.
Nutzenden der offenen Werkstatt stehen offene Ton-Hubel zur Verfügung. Zu bezahlen ist das Gewicht, das von den Hubeln geschnitten wird, bevor der Ton weiterverarbeitet wird. Gießmasse kann aus den Kübeln bezogen werden. Abgerechnet wird direkt nach dem Abformen das Gewicht der hergestellten Stücke (Abwiegen nicht erst nach dem Trocknen der Arbeiten).
Nutzenden der offenen Werkstatt steht Gips zum Formenbau zur Verfügung. Abgerechnet wird direkt nach dem Erstellen der Form (Abwiegen nicht erst nach dem Trocknen der hergestellten Form). Auch nicht gelungene Formen müssen abgewogen und bezahlt werden.
Keramische Massen: Es können nur ganze Hubel bezogen werden. Gießmasse und Gips werden nicht an Externe verkauft.
Wertgutschein sind für den jeweiligen Standort gültig. Ausgenommen sind Keramiken aus dem Shop. Rückerstattungen sind nicht möglich. Sollte nicht der komplette Gutschein eingelöst werden, stellen wir gerne einen Gutschein für die Differenz aus, der bei weiteren Besuchen bei uns eingelöst werden kann.
Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Kund:innen sind verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Gerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes, ist eine Einweisung über den Besuch eines entsprechenden Kurses einzuholen.
Sämtliche Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
Mitgebrachte Sachen dürfen nicht in der Werkstatt zurückgelassen werden.
Jede Keramikwerkstatt birgt gesundheitliche Risiken: Neben mechanischen Verletzungen besteht Verbrennungsgefahr am Brennofen, Feinstaub wird selbst bei regelmäßiger und fachgerechter Reinigung aufgewirbelt und einige der Glasur-Bestandteile sind giftig. Alle Kund:innen (Kurse, Nutzung, Shop, Brennservice) begeben sich auf eigene Gefahr in die Werkstatt und haben keine Ansprüche auf Schadensersatz.
Die Tonhalle bemüht sich darum, nur Glasuren zur Verfügung zu stellen, die lebensmittelecht sind. Werden diese allerdings falsch aufgetragen oder verarbeitet, kann dies nicht mehr gewährleistet werden. Es besteht auch hier kein Anspruch auf Schadensersatz.
Jede/r Nutzende hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Nutzenden zu unterlassen.
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Nutzenden ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
Beschädigung und Verlust von Stücken:
In der Tonhalle deponierte Werke (im Rahmen der selbständigen Nutzung oder des Brennservices) können durch die Tonhalle, durch andere Kund:innen der Tonhalle, oder während des Brandes beschädigt werden. Die Tonhalle ist bemüht, diese Schäden auf das absolute Minimum zu reduzieren. Sollten Werke jedoch beschädigt oder nicht mehr auffindbar sein, besteht seitens der Kund:innen kein Anspruch auf Schadensersatz.
Sauberkeit und Ordnung:
Sämtliche Bereiche des Werkstatt sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Der gesamte Arbeitsplatz, inklusive aller Flächen, Utensilien und Werk- zeuge muss nach der Nutzung komplett gereinigt werden. Die dafür verwendete Zeit gilt als Nutzungszeit und wird verrechnet.
Tiere:
Eine Mitnahme von Tieren ist gestattet. Sollten andere Nutzenden sich daran stören, Allergien haben etc. behalten wir uns das Recht vor, in Einzelfällen ein Zutrittsverbot für Tiere auszusprechen.
Zutrittsverweigerung:
Die Tonhalle behält sich das Recht vor, Personen das Betreten der Werkstatt zu verweigern.
Essen:
Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist erlaubt, allerdings auf eigene Gefahr.
Verhaltensanweisung:
Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Nutzende hintanzuhalten, kann die Tonhalle und ihre Mitarbeitenden Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Nutzende, die diesen Verhaltensanweisungen keine Folge leisten, können für eine angemessene Dauer der Werkstatt verwiesen werden.
Sorgfaltspflicht:
Kund:innen der Tonhalle verpflichten sich, alle Gegenstände, Geräte und die Bausubstanz mit Sorgfalt zu behandeln. Bei Beschädigung sind die Kundinnen verpflichtet, den beschädigten Gegenstand zu ersetzen und haften für durch sie verursachte Schäden.
Haftung:
Für Gegenstände, die Kund:innen in die Tonhalle mitbringen, wird nicht gehaftet. Dies gilt für Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc.
Gewerbeausübung:
Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbständiger Gewerbeausübung in der Werkstatt, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Unterrichtseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit der Tonhalle.
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten sind:
Mittwoch: 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag: 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang in der Werkstatt mindestens 7 Tage vor dem Wirksamwerden zu verkünden und werden auf der Website, Google und Insta- gram bekannt gegeben.
Betriebsunterbrechungen:
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Werkstatt sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 21 durchgängigen Kalendertagen, höchstens von 35 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens sieben Tage vorab per Aushang in der Werkstatt auf der Website, Google und Instagram bekannt zu geben.
Ungeachtet dessen, hat die Tonhalle Betriebsunterbrechungen auf ein geringst mögliches Ausmaß zu beschränken.
Schlussbestimmungen:
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen der Tonhalle Wien (im Folgenden “Tonhalle”).
Die AGBs sind auf der Website abrufbar und können per Mail angefordert werden. “Kund:innen” sind jene Personen, die eine der Dienstleistungen der Tonhalle in Anspruch nehmen. Diese umfassen: Selbständige Nutzung, Brennservice, Kurse, Verkauf von Keramiken und keramischen Massen.
Die AGBs treten in Kraft, sobald die Werkstatt betreten wird. Dies gilt für den Brennservice, die selbstständige Nutzung und den Kauf von Keramiken und keramischen Massen. Bei einer Kursbuchung über die Website gelten die AGBs mit der abgeschlossenen Buchung eines Kurses. Für Minderjährige und unmündige Personen gelten die AGBs ebenso wie für Erwachsene.
Die Tonhalle behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen. Diese werden in der Werkstatt ausgehängt. Die weitere Nutzung nach Änderung der AGBs gilt als Zustimmung zu den neuen AGBs. Die aktuelle Version der AGBs kann jederzeit auf der Website der Tonhalle abgerufen werden.
Die aktuellen Preise zum Leistungsumfang der Tonhalle sind auf der Website abrufbar.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den Kursbeschreibungen auf der Website. Die Tonhalle ist bemüht, qualitativ hochwertige und informative Kurse anzubieten. Es besteht jedoch seitens der Kursteilnehmenden keinerlei Anspruch auf spezielle Inhalte, die Qualität der entstandenen Werke oder einen Lernerfolg.
Das Reinigen der Arbeitsplätze ist Teil der Kurszeit und muss durch die Kursteilnehmenden erfolgen.
Kursleitende können sich jederzeit vertreten lassen, es kann also sein, dass einzelne Einheiten oder ganze Kurse von anderen als den angekündigten Personen unterrichtet werden.
Sollten Kurseinheiten wegen der Tonhalle ausfallen, steht den Teilnehmenden ein Ausweichtermin zur Verfügung, der durch die Kursleitung organisiert wird oder es wird der aliquote Teil der Kursgebühr zurückerstattet.
Die Teilnahme an den Kursen ist erst ab einem Alter von 13 Jahren möglich.
Die Tonhalle strebt an, 14 Tage nach Ende eines Kurses die hergestellten Stücke abholbereit gebrannt zu haben. Dies ist jedoch keine Garantie, es kann auch länger dauern. Nachdem Werke fertig gebrannt sind, werden sie vier Wochen aufbewahrt. Danach gehen die Stücke in den Besitz der Tonhalle über.
Wir behalten uns das Recht vor, Stücke, die während der Kurse entstanden sind, für unsere Marketing-Zwecke zu nutzen.
Es ist nicht erlaubt, Kursinhalte aufzunehmen und zu veröffentlichen oder zu reproduzieren.
Die Bezahlung des Kurses erfolgt bei der Buchung. Ausnahmen müssen besprochen werden und es besteht kein Anspruch auf eine Sonderregelung.
Die selbständige Nutzung der Werkstatt ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Wer zu einem Zeitpunkt kommt, zu dem alle Arbeitsplätze besetzt sind, hat keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz (first come, first serve). Das gilt auch für Besitzer:innen eines Monatspasses oder Zehner-Passes. Zur Verfügung stehen neun Drehscheiben, maximal vier Parteien an den Tischen für Aufbautechnik und Gießen, zwei Personen im Gipsraum, maximal vier Personen im Glasur-Bereich und bis zu sechs Personen, wenn ein Tisch hinzugezogen werden kann aus dem Aufbaubereich.
Während der selbstständigen Nutzung der Werkstatt darf kein Anspruch auf eine Einführung in keramische Techniken oder Geräte geltend gemacht werden. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten, Techniken oder Hilfestellung beschränkt sich auf die Kurse.
Monatspass: Wird der Monatspass am fünften Tag eines Monats ausgestellt, so gilt er bis zum fünften Tag des Folgemonats. Der Monatspass ist nur für eine Person gültig und kann nicht übertragen werden.
Zehner-Pass: Dieser Pass ist übertragbar und hat kein Ablaufdatum.
Nutzungs-Pässe müssen beim Erwerb des Passes bezahlt werden. Sollte es der nutzenden Person nicht möglich sein, den Pass genügend zu nutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Es besteht kein Anspruch auf einen permanenten Lagerplatz. Folgende Regale stehen jedoch während des Arbeitsablaufes zur Verfügung:
Trockenregal: Beschriftung mit Name und Datum: Aufbewahrung zwei Wochen
Brennregal: Wird nach zwei Wochen spätestens gebrannt
Abholregal: Aufbewahrung vier Wochen nach Ausräumen des Ofens
Glasurregal: Beschriftung mit Name und Datum: max. vier Wochen
Ton-Schrank: Beschriftung mit Name und Datum: max. vier Wochen
Kinder ab 13 Jahren dürfen selbstständig zur Nutzung der Tonhalle kommen, jüngere Kinder müssen im Betreuungsverhältnis 1:1 von erwachsenen Personen begleitet werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung mit Kindern abzubrechen, sollte deren Anwesenheit die Arbeitsatmosphäre für andere selbstständige Nutzende beeinträchtigen.
Die Nutzungsgebühr wird zum Ende der Nutzungszeit behoben.
Die Bedienung, Befüllung und das Ausräumen der Öfen erfolgt ausschließlich durch Personal der Tonhalle.
Die Tonhalle strebt an, 14 Tage nach Abgabe der Stücke alles abholbereit gebrannt zu haben. Dies ist keine Garantie. Nachdem die Arbeiten fertig gebrannt sind, werden sie weitere vier Wochen aufbewahrt. Danach gehen die Stücke in den Besitz der Tonhalle über.
Die Tonhalle kann Stücke auch zurückweisen und nicht brennen. Mögliche Gründe dafür sind die Gefährdung der Öfen, anderer Stücke oder die Auslastung der Kapazitäten (zu großes Projekt, zu viele kleine Teile).
Die Tonhalle brennt regelmäßig folgende Temperaturen:
980°C: Stücke müssen signiert sein
1040°C: Stücke müssen signiert sein, auf der Außenseite keine überlagernden Glasuren, genügend Abstand zur Stellfläche, Stücke müssen zuvor rohgebrannt worden sein.
1235°C: Stücke müssen signiert sein, auf der Außenseite keine überlagernden Glasuren, genügend Abstand zur Stellfläche, Stücke müssen zuvor roh gebrannt worden sein. Vorlegen der Information zu Ton und Glasur. Selbst gesammelter Ton muss bei uns in der Werkstatt zuerst probegebrannt werden.
Nutzenden der offenen Werkstatt stehen offene Ton-Hubel zur Verfügung. Zu bezahlen ist das Gewicht, das von den Hubeln geschnitten wird, bevor der Ton weiterverarbeitet wird. Gießmasse kann aus den Kübeln bezogen werden. Abgerechnet wird direkt nach dem Abformen das Gewicht der hergestellten Stücke (Abwiegen nicht erst nach dem Trocknen der Arbeiten).
Nutzenden der offenen Werkstatt steht Gips zum Formenbau zur Verfügung. Abgerechnet wird direkt nach dem Erstellen der Form (Abwiegen nicht erst nach dem Trocknen der hergestellten Form). Auch nicht gelungene Formen müssen abgewogen und bezahlt werden.
Keramische Massen: Es können nur ganze Hubel bezogen werden. Gießmasse und Gips werden nicht an Externe verkauft.
Wertgutschein sind für den jeweiligen Standort gültig. Ausgenommen sind Keramiken aus dem Shop. Rückerstattungen sind nicht möglich. Sollte nicht der komplette Gutschein eingelöst werden, stellen wir gerne einen Gutschein für die Differenz aus, der bei weiteren Besuchen bei uns eingelöst werden kann.
Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Kund:innen sind verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Gerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes, ist eine Einweisung über den Besuch eines entsprechenden Kurses einzuholen.
Sämtliche Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
Mitgebrachte Sachen dürfen nicht in der Werkstatt zurückgelassen werden.
Jede Keramikwerkstatt birgt gesundheitliche Risiken: Neben mechanischen Verletzungen besteht Verbrennungsgefahr am Brennofen, Feinstaub wird selbst bei regelmäßiger und fachgerechter Reinigung aufgewirbelt und einige der Glasur-Bestandteile sind giftig. Alle Kund:innen (Kurse, Nutzung, Shop, Brennservice) begeben sich auf eigene Gefahr in die Werkstatt und haben keine Ansprüche auf Schadensersatz.
Die Tonhalle bemüht sich darum, nur Glasuren zur Verfügung zu stellen, die lebensmittelecht sind. Werden diese allerdings falsch aufgetragen oder verarbeitet, kann dies nicht mehr gewährleistet werden. Es besteht auch hier kein Anspruch auf Schadensersatz.
Jede/r Nutzende hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Nutzenden zu unterlassen.
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Nutzenden ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
Beschädigung und Verlust von Stücken:
In der Tonhalle deponierte Werke (im Rahmen der selbständigen Nutzung oder des Brennservices) können durch die Tonhalle, durch andere Kund:innen der Tonhalle, oder während des Brandes beschädigt werden. Die Tonhalle ist bemüht, diese Schäden auf das absolute Minimum zu reduzieren. Sollten Werke jedoch beschädigt oder nicht mehr auffindbar sein, besteht seitens der Kund:innen kein Anspruch auf Schadensersatz.
Sauberkeit und Ordnung:
Sämtliche Bereiche des Werkstatt sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Der gesamte Arbeitsplatz, inklusive aller Flächen, Utensilien und Werk- zeuge muss nach der Nutzung komplett gereinigt werden. Die dafür verwendete Zeit gilt als Nutzungszeit und wird verrechnet.
Tiere:
Eine Mitnahme von Tieren ist gestattet. Sollten andere Nutzenden sich daran stören, Allergien haben etc. behalten wir uns das Recht vor, in Einzelfällen ein Zutrittsverbot für Tiere auszusprechen.
Zutrittsverweigerung:
Die Tonhalle behält sich das Recht vor, Personen das Betreten der Werkstatt zu verweigern.
Essen:
Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist erlaubt, allerdings auf eigene Gefahr.
Verhaltensanweisung:
Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Nutzende hintanzuhalten, kann die Tonhalle und ihre Mitarbeitenden Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Nutzende, die diesen Verhaltensanweisungen keine Folge leisten, können für eine angemessene Dauer der Werkstatt verwiesen werden.
Sorgfaltspflicht:
Kund:innen der Tonhalle verpflichten sich, alle Gegenstände, Geräte und die Bausubstanz mit Sorgfalt zu behandeln. Bei Beschädigung sind die Kundinnen verpflichtet, den beschädigten Gegenstand zu ersetzen und haften für durch sie verursachte Schäden.
Haftung:
Für Gegenstände, die Kund:innen in die Tonhalle mitbringen, wird nicht gehaftet. Dies gilt für Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc.
Gewerbeausübung:
Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbständiger Gewerbeausübung in der Werkstatt, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Unterrichtseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit der Tonhalle.
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten sind:
Mittwoch: 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag: 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang in der Werkstatt mindestens 7 Tage vor dem Wirksamwerden zu verkünden und werden auf der Website, Google und Insta- gram bekannt gegeben.
Betriebsunterbrechungen:
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Werkstatt sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 21 durchgängigen Kalendertagen, höchstens von 35 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens sieben Tage vorab per Aushang in der Werkstatt auf der Website, Google und Instagram bekannt zu geben.
Ungeachtet dessen, hat die Tonhalle Betriebsunterbrechungen auf ein geringst mögliches Ausmaß zu beschränken.
Schlussbestimmungen:
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
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